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Lohngleichheit – Umsetzung des Verfassungsgrundsatzes von 1981 – Der Ständerat verweigert Massnahmen und Entscheide

Lohngleichheit – Umsetzung des Verfassungsgrundsatzes von 1981 – Der Ständerat verweigert Massnahmen und Entscheide

Mit einem durchsichtigen Verzögerungsmanöver hat der Ständerat Mittwoch Vormittag die Revision des Gleichstellungsgesetzes an die Kommission zurückgewiesen. Es ist beschämend, dass der Ständerat auch 37 Jahre nach Einführung des Verfassungsgrundsatzes zur Lohngleichheit jegliche Entscheide für Massnahmen verweigert. alliance F nimmt Stellung dazu.

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Die Lohngleichheit ist eine wirtschaftliche Notwendigkeit

Die Lohngleichheit ist eine wirtschaftliche Notwendigkeit

In der Schweiz haben alle Frauen und Männer ein Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit. So steht es in der schweizerischen Bundesverfassung und im Gleichstellungsgesetz. Damit aus dem Rechtsanpruch Wirklichkeit wird, braucht es alle. 

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