Es kann nicht sein, was nicht sein darf…

Es kann nicht sein, was nicht sein darf…

Während der besinnlichen Tage spricht niemand gern über Gewalt. Und doch ist sie – gerade in dieser Zeit – vielerorts akut. Als Beitrag zur Gleichstellung will der Bundesrat nun der Istanbul-Konvention des Europarates gegen Gewalt gegen Frauen und gegen häusliche Gewalt beitreten. Dies soll auch ein Beitrag zur Gleichstellung sein.

Mit dem Beitritt zur sogenannten Istanbul-Konvention des Europarates wolle der Bundesrat dazu beitragen, dass Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt europaweit auf einem vergleichbaren Standard bekämpft würden, schreibt das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD).

Die Schweiz verfüge bereits über die notwendigen Gesetzesgrundlagen. Die Umsetzung der Präventions- und der Schutzbestimmungen für Opfer fällt zu einem grossen Teil in die Kompetenz der Kantone. Diese verfügen laut dem Bundesrat aber in der Regel ebenfalls über die erforderlichen Instrumente.

Einzig die Frage, ob das bestehende Angebot an Telefonberatungen auszubauen ist, werde zurzeit noch vertieft abgeklärt. Einem Beitritt zur Konvention stehe das jedoch nicht entgegen, hält der Bundesrat in seiner Botschaft ans Parlament fest. In der Vernehmlassung wurde der Beitritt zur Konvention begrüsst. Dagegen stellten sich die Kantone Luzern, Schwyz und Thurgau sowie die SVP.

Beitrag zur Gleichstellung

Die Konvention verfolgt das Ziel, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu bekämpfen und zu verfolgen. Sie will zudem einen Beitrag gegen die Diskriminierung von Frauen leisten und die Gleichstellung von Frau und Mann fördern.

Die Vertragsstaaten müssen psychische, physische und sexuelle Gewalt für strafbar erklären. Das gilt auch für Stalking, Zwangsheirat, die Verstümmelung weiblicher Genitalien sowie Zwangsabtreibung und Zwangssterilisierung. Gewisse Straftaten müssen auch dann verfolgt werden, wenn sie im Ausland begangen wurden und dort nicht strafbar sind.

Zudem werden die Vertragsstaaten verpflichtet, präventive Massnahmen wie Sensibilisierungsprogramme vorzusehen. Opfer müssen sie schützen und unterstützen, indem sie genügend Schutzunterkünfte und eine nationale Telefonberatung bereitstellen.

Bund prüft Opferhilfehotline

Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) hatte vor einigen Jahren die Errichtung einer kostenlosen, rund um die Uhr offenen nationalen Helpline für Opfer und Täter geprüft, das Projekt aber nicht weiterverfolgt. Sie kam zum Schluss, eine solche Helpline würde bei hohen Betriebskosten wenig Zusatznutzen bringen.

Gewisse Angebote bestehen bereits, etwa die Dargebotene Hand. Diese Hotline wird aber nicht von ausgebildetem Personal bedient, ist aufs Zuhören ausgerichtet und nicht völlig kostenlos. Das EJPD prüft derzeit die Einführung einer einheitlichen Telefonnummer für die Opferhilfe, wie es in der Botschaft heisst. Die Ergebnisse sollen im nächsten Frühjahr vorliegen.

Mitteilungen der St. Galler Gerichte zum Familienrecht bezüglich häuslicher Gewalt

Die Ostschweiz, insbesondere der Kanton St. Gallen hat, was den Umgang mit häuslicher Gewalt betrifft, Geschichte geschrieben, unter der Aegide der FDP-Ständerätin und damaligen Regierungsrätin Karin Keller-Sutter.

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