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Meinungsbildung/Abstimmung vom 19. Mai 2019: Einfache Anpassung an die EU-Waffenrichtlinien oder EU-Entwaffnungsdiktat?

Meinungsbildung/Abstimmung vom 19. Mai 2019: Einfache Anpassung an die EU-Waffenrichtlinien oder EU-Entwaffnungsdiktat?

Das Schweizer Waffenrecht hat zum Ziel, die missbräuchliche Verwendung von Waffen zu bekämpfen. Damit es à jour bleibt,  soll das Gesetz bei Bedarf angepasst werden. Mit den aktuellen Anpassungen will die Schweiz als Mitglied im Verbund der Schengen- und der Dublin-Staaten eine Änderung der EU-Waffenrichtlinie umsetzen. Die Teilrevision bringt eine konsequente Pflicht zur Markierung von Waffen und Waffenbestandteilen, was es der Polizei erleichtert, eine Waffe zu identifizieren.

Zudem wird der Informationsaustausch mit den anderen Schengen-Staaten verbessert, etwa darüber, wem der Erwerb einer Waffe aus Sicherheitsgründen verweigert wurde. Vorgesehen sind zudem punktuelle Anpassungen bei der Zulassung von halbautomatischen Waffen mit einem grossen Magazin. Sturmgewehre können jedoch weiter direkt von der Armee übernommen werden. Das traditionelle Schweizer Schiesswesen kann unverändert fortbestehen. Gegen diese Teilrevision hat die «Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz» das Referendum ergriffen, ebenfalls wird am 15. April das Komitee «Junge OstschweizerInnen gegen das neue Waffengesetz» gegründet. «Mit einem Nein zur Teilrevision würde die Schweiz die Zusammenarbeit mit den Schengen- und Dublin-Staaten und damit die Vorteile für unsere Sicherheit, unser Asylwesen, den Tourismus, unsere Reisefreiheit und unsere Volkswirtschaft aufs Spiel setzen», sagen die Befürworter des neuen Waffengesetzes. Der Bundesrat sieht mit einer Ablehnung gar die Zusammenarbeit mit der EU bedroht. Die Gegenerschaft hingegen sieht die Freiheit der Schweiz durch die EU bedrängt, dies sei «nutzlos, gefährlich und antischweizerisch». Besonders Artikel 17 der Richtlinie enthalte einen alle fünf Jahre wieder neu greifenden Verschärfungsautomatismus, der in Zukunft das Recht auf Waffenbesitz verhindere und Schutzwälle gegen Willkür und Menschenrechtsverletzungen niederreisse.

Das Schweizer Waffenrecht hat – wie auch dasjenige der EU – zum Ziel, Missbrauch von Waffen zu bekämpfen. Damit es den aktuellen Erfordernissen entspricht, muss das Waffenrecht bei Bedarf angepasst werden. Die Europäische Union hat ihre Waffenrichtlinie ab 2013 revidiert und 2017 verabschiedet. Die Schweiz als Mitglied im Verbund der Schengen- und der Dublin-Staat will diese Änderung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht umsetzen. Neu sieht das Gesetz eine Pflicht zur Markierung aller wesentlichen Bestandteile einer Waffe vor. Das erleichtert es der Polizei, die Herkunft einer Waffe zu klären. Zudem wird der Informationsaustausch mit den anderen Schengen-Staaten verbessert, etwa darüber, wem der Erwerb einer Waffe aus Sicherheitsgründen verweigert wurde. Vorgesehen sind auch punktuelle Anpassungen bei der Zulassung von halbautomatischen Waffen mit einem grossen Magazin. Mit solchen Waffen kann ohne Nachladen eine grosse Anzahl von Schüssen abgegeben werden.

Als Mitglied des Schengen-Verbundes konnte die Schweiz bei der Änderung der EU-Waffenrichtlinie mitarbeiten und weitergehende Regelungen verhindern. Die Schweizer Schiesstradition werde deshalb in keiner Weise gefährdet, so die Befürwortenden, denn…

  • Sturmgewehre können nach dem Militärdienst weiterhin direkt übernommen werden.
  • Im Schweizer Schiesssport können weiterhin auch halbautomatische Waffen mit einem grossen Magazin wie z.B. das Sturmgewehr verwendet werden.
  • Es sind weiterhin weder medizinische noch psychologische Tests nötig.
  • Ein zentrales Waffenregister ist nicht vorgesehen.
  • Und auch Jägerinnen und Jäger können ihre Waffen wie bisher verwenden.

Gegen die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht hat die «Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz» das Referendum ergriffen. Die Abstimmung findet am 19. Mai 2019 statt.

«Eine Ablehnung dieser Teilrevision würde die Zusammenarbeit mit dem Verbund der Schengen- und Dublin-Staaten voraussichtlich automatisch beenden», sagen die Befürwortenden. Das Volk hat zum Thema das letzte Wort!

Bild: EJPD

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